Verfassungsgericht vs. EuGH
"Nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich", hat das Bundesverfassungsgericht das EZB-Urteil des Europäischen Gerichtshofs genannt und die Kolleginnen und Kollegen in Luxemburg brüskiert. Unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und aktuelle sowie ehemalige AfD-Vertreter hatten gegen das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank und der Notenbanken der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2015 geklagt. Das Bundesverfassungsgericht folgte - anders als der EuGH - ihrem Argument, dass die EZB damit ihre Kompetenzen überschreitet. Gero Kellermann, Verfassungsjurist der Akademie für Politische Bildung, erklärt, was das Urteil für die europäische Geldpolitik bedeutet und wie eine Lösung des Konflikts aussehen könnte.